Eisglatte Fahrbahn Möglicher Fahrfehler widerspricht ...
Da hat man schon kein Glück, und dann kommt auch noch Pech hinzu! So kann man die Umstände beschreiben, die einen Kläger bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) geführt haben. Denn dieses musste über seine Ansprüche dem Land gegenüber befinden, das seiner Meinung nach für die schicksalshafte Glätte auf einer Straße verantwortlich gewesen sei. Doch auch hier bewies der verunglückte Autofahrer kein glückliches Händchen.