Sofortige Verfügungsgewalt Aushändigung des Fahrzeugbriefs ...
Ist ein Fahrzeug automatisch mangelhaft, wenn bei dessen Aushändigung nicht auch gleich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) überreicht wird?
Einmal nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: Ein Unfall, zu dicht aufgefahren, geblitzt. Lassen Sie sich in dieser Situation von unseren Spezialisten für Verkehrsrecht vertreten. Oft können diese mehr für Sie erreichen, als Sie denken. Die Kosten sind meist überschaubar und werden in vielen Fällen von der Versicherung getragen. So bleiben Sie nicht auf dem Schaden sitzen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung, um Sie bei den Herausforderungen Ihrer Verkehrsangelegenheit zu unterstützen.
Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Strategien, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und profitieren Sie von der Synergie zwischen Rechtsberatung und Steuerberatung bei BSP in Wiehl und der Region.
Ist ein Fahrzeug automatisch mangelhaft, wenn bei dessen Aushändigung nicht auch gleich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) überreicht wird?
Eins nach dem anderen, so lautet eine alte Weisheit, um vor fehlerbehafteter Hektik zu bewahren. Hätte sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen...
Bei aller augenscheinlichen Skurrilität, die vor Gerichten bekanntlich nicht selten vorkommt, musste das Amtsgericht München (AG) auch in diesem Fall voller Ernst geltendes Recht sprechen.
Wie lange sich ein Versicherer Zeit lassen darf, um den ihm gemeldeten Schaden zu regulieren, musste das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart klären.
Meist werden an dieser Stelle Fälle besprochen, bei denen neben Schäden an Fahrzeugen auch Verletzungen zu beklagen sind und die Schuld- und Haftungsfragen für Schmerzensgeldansprüche verhandelt werden.