Elternzeitgesetz Kündigungsschutz kann bereits vor ...
Wann der besondere Kündigungsschutz von Arbeitnehmern während ihrer Elternzeit überhaupt einsetzt, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) beantwo...
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können vielfältig sein – von Fragen zur Arbeitsvertragsgestaltung über Konflikte am Arbeitsplatz bis hin zu Kündigungen und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht überlassen Sie nichts dem Zufall. Mit unserer Expertise und unserem Engagement unterstützen wir Sie, egal ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Denn nur wer versteht, wie die andere Seite denkt, kann seinen Mandanten optimal beraten. Wir können das.
Arbeitgebervertretung beginnt bei uns mit vorausschauender Beratung und zeitgemäßer Vertragsgestaltung. Kommt es trotzdem einmal zum Konflikt, vertreten wir unsere Mandanten engagiert und fokussiert – wenn nötig auch vor den Arbeitsgerichten. Im Umgang mit dem Betriebsrat sind wir erfahren. Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und Beteiligungsrechten des Betriebsrates. In Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Beschlussverfahren und Einigungsstellen vertreten wir unsere Mandanten mit dem Ziel, die Belange des Unternehmens zu wahren, ohne das Verhältnis zum Betriebsrat nachhaltig zu beschädigen.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind für Arbeitnehmer oft existenzbedrohend. Dann ist es wichtig, dass Sie wissen, welche Rechte Sie haben. Hier helfen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht schnell und kompetent. Wir prüfen die Zulässigkeit von Kündigungen und die Möglichkeit einer Abfindung. Wir vertreten Sie gerichtlich im Kündigungsschutzverfahren oder zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Zahlungsansprüche gegen den Arbeitgeber. Wir helfen Ihnen bei unberechtigten Abmahnungen oder unerwünschten Versetzungen. Damit Sie sich nicht alles gefallen lassen müssen.
Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Strategien, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und profitieren Sie von der Synergie zwischen Rechtsberatung und Steuerberatung bei BSP in Wiehl und der Region.
Wann der besondere Kündigungsschutz von Arbeitnehmern während ihrer Elternzeit überhaupt einsetzt, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) beantwo...
„Fährt“ ein Arbeitnehmer für mehr als zwei Jahre „ein“, wird es auch eng für sein bis dahin bestehendes Arbeitsverhältnis, da in solchen Fällen die sonst stets heikle personenbedingte Kündigung infrage kommt.
Arbeitnehmern zu kündigen, die eine Schwerbehinderung haben, ist nicht einfach und bedarf vor allem der Zustimmung des Integrationsamts.
Das Betriebsverfassungsgesetz besagt, dass die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben Vorrang vor der Erfüllung der Arbeitsaufgaben hat.
Das bisher übliche technische Prozedere des Einwurfeinschreibens ließ einen Arbeitsrechtsfall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten des klagenden Arbeitnehmers ausgehen.