Michael Blenkle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
"Nichts spornt mich mehr an als die drei Worte: Das geht nicht."
Werdegang:
- Tätig seit 1996
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Mitglied im Kölner Anwaltverein
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2000
Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverträge
- Abfindungsverhandlungen
- Kündigungsschutzklagen
- Abmahnung
- Versetzung
- Erbrecht
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung
- erbrechtliche Gestaltungsberatung
- Auskunfts- und Ergänzungsansprüche