Herzlich willkommen bei BSP Bauer, Soest & Partner
BSP steht für anspruchsvolle Beratung und engagierte Interessenvertretung im Oberbergischen Kreis und in der Region. Seit mehr als 25 Jahren betreuen wir unsere Mandanten in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. In dieser Zeit hat sich BSP als starker Partner seiner Mandanten erwiesen und eine Bekanntheit weit über den Oberbergischen Kreis hinaus erreicht. Dies ist kein Zufall, sondern das Resultat unserer erfolgreichen Arbeit.
Ihre Beratungskanzlei im Oberbergischen und der Region
Bauer, Soest & Partner vereint langjährige Tradition mit der Begeisterung für die Zukunft. Unsere Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmen verschiedenster Größe und Rechtsform. Sie alle profitieren von unserer starken rechtlichen und proaktiven steuerlichen Beratung und unserem unbedingten Engagement für unsere Mandanten.
Neben unseren Fachbereichen bieten wir mit unserem integrierten Beratungsangebot den einzigartigen Tandem-Service „Recht und Steuern“ in den Bereichen Arbeitgeberservice, Immobilien, Medizin, Nachfolgeplanung und Unternehmensgestaltung – zugeschnitten auf die Bedürfnisse unserer Mandanten. Profitieren auch Sie von unserem überragenden Leistungsangebot und unserer langjährigen Erfahrung.
Profitieren Sie von unserem Tandem-Service – Recht und Steuern
Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand – wir bieten alle Leistungen einer klassischen Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei unter einem Dach.
Dadurch entstehen Synergien, die wir gezielt zu Ihrem Nutzen einsetzen.
Starke Rechtsberatung – Proaktive Steuerberatung
News
Haftung des Geschäftsführers trotz erteilter ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat entschieden, dass eine Gesellschaft den Geschäftsführer einer GmbH trotz erteilter Entlastung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Dies ...
Wichtige Informationen zur Lkw-Maut seit ...
Welche Fahrzeuge sind betroffen? Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen müssen ab dem 1. Juli 2024 Maut bezahlen ...
Aktuelle Steuertermine - Quartal
August 2024: Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M): 12.08.2024 (15.08.2024)* Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.08.2024 (19.08.2024)* September 2024: Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M), Einkommensteuer, Körperschaftsteuer: 10.09.2024 (13.09.2024)* Oktober 2024: Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, VJ, J): 10.10.2024 (14.10.2024)* * Ende der Schonfrist bei Zahlung durch ...
Buchführungspflicht
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat der Steuergesetzgeber die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze ab dem 31. Dezember 2023 von 600.000 EUR auf 800.000 EUR ...
Anpassung der Freigrenze für Geschenke
Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 EUR auf 50 EUR zum 1. Januar 2024: https://www.tinyurl.com/4hts77te
Änderungen ab bei Fremdwährungskonten
An der Besteuerung an sich ändert sich praktisch nichts, denn auch jetzt schon mussten Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden ...
Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines ...
Der Kläger erwarb im Jahr 2012 ein Grundstück, das mit einem barocken Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert bebaut ist. Für dieses zog ihn die ...
Wichtiger Hinweis
Die Inhalte unseres Schreibens wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch ...
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2024 beträgt 4.260 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag ...
Begünstigungszeitraum beginnt in der Regel ...
Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 Erbschaftsteuergesetz – ErbStG), also regelmäßig mit dem Tod des Erblassers. Dies stellt ...
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