Allgemeine Erreichbarkeit zählt Kein Notwegerecht ...
Not ist eine oft sehr individuelle Empfindung. Um eine Einigung unterschiedlicher Auffassungen zu erzielen, gibt es Gerichte wie das Landgericht Fran...
Unser Team aus engagierten Anwälten steht Ihnen zur Seite, um Sie kompetent in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtrechts zu beraten und zu vertreten. Mietrechtliche Angelegenheiten sind vielschichtig und die jeweiligen Interessen sehr unterschiedlich. Daher legen wir großen Wert auf eine individuelle und vertrauensvolle Beratung. Egal ob Mietmängel, Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite.
Streitigkeiten rund um die Wohnung führen oft zu persönlicher Betroffenheit.
Die Kündigung durch den Vermieter zerstört Ihre Zukunftspläne, Mängel der Mietsache führen zu erheblichem Ärger oder sogar zu Schäden an Ihrem Eigentum und versteckte Klauseln im Mietvertrag führen bei Auszug zu unvorhergesehenen Kosten. Nicht immer ist Ihr Vermieter im Recht. Vertrauen Sie auf unserer Expertise und unserer Erfahrung und lassen sich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von uns unterstützen. Denn bei uns sind Sie in guten Händen.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch eine persönliche und engagierte Betreuung aus. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und profitieren Sie von der Synergie zwischen Rechtsberatung und Steuerberatung bei BSP in Wiehl und der Region.
Not ist eine oft sehr individuelle Empfindung. Um eine Einigung unterschiedlicher Auffassungen zu erzielen, gibt es Gerichte wie das Landgericht Fran...
Über die Zuständigkeiten wird innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften oft gestritten. Der folgende Zwist führte bis vor den Bundesgerichts...
Was zynisch klingt, ist oft bittere Realität: Damit aus einer Immobilie mehr herauszuholen ist, muss ein Vermieter zuerst die Altmieter herausbekommen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich damit befassen, welche Rechte ein Grundstückseigentümer hat, wenn ein Immobilienmakler ein Objekt ohne ausdrückliche Beauftragung öffentlich anbietet.
Ein „Contractor“ kümmert sich um Planung, Finanzierung, Einbau und Betrieb der Heizanlage. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich in diesem Themenfeld damit beschäftigen, ob Vermieter bei einer Umstellung der Heizungsversorgung auf einen solchen Anbieter alle Kosten auf Mieter umlegen dürfen.