Erfolgreiche Feststellungsklage Kostenumverteilung für Spielplatz ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einem Streit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschäftigen.
Unser Team aus engagierten Anwälten steht Ihnen zur Seite, um Sie kompetent in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtrechts zu beraten und zu vertreten. Mietrechtliche Angelegenheiten sind vielschichtig und die jeweiligen Interessen sehr unterschiedlich. Daher legen wir großen Wert auf eine individuelle und vertrauensvolle Beratung. Egal ob Mietmängel, Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite.
Streitigkeiten rund um die Wohnung führen oft zu persönlicher Betroffenheit.
Die Kündigung durch den Vermieter zerstört Ihre Zukunftspläne, Mängel der Mietsache führen zu erheblichem Ärger oder sogar zu Schäden an Ihrem Eigentum und versteckte Klauseln im Mietvertrag führen bei Auszug zu unvorhergesehenen Kosten. Nicht immer ist Ihr Vermieter im Recht. Vertrauen Sie auf unserer Expertise und unserer Erfahrung und lassen sich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von uns unterstützen. Denn bei uns sind Sie in guten Händen.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch eine persönliche und engagierte Betreuung aus. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und profitieren Sie von der Synergie zwischen Rechtsberatung und Steuerberatung bei BSP in Wiehl und der Region.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einem Streit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschäftigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit Schadensersatzansprüchen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) war erneut zu den Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern gefragt.
Reicht ein behaupteter Bedarf für ein Familienmitglied aus, um ein Untermietverhältnis zu beenden?
Wer das Risiko trägt, gekündigt zu werden, hat auch als Gewerbemieter das Recht auf einen eindeutigen Hinweis darauf – selbst, wenn er es durch anwachsenden Zahlungsrückstand darauf anzulegen scheint.