11.12.2024 | Unternehmensführung
Investitionsprämie aus dem Wachstumschancengesetz
Wie kommt man an die Investitionsprämie aus dem Wachstumschancengesetz?
Wo erfolgt die Antragstellung?
Welche Bedingungen sind daran geknüpft?
Die Investitionsprämie aus dem Wachstumschancengesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die in klimafreundliche Technologien investieren. Um die Prämie zu erhalten, müssen folgende Schritte beachtet werden:
Voraussetzungen:
Unternehmen müssen in neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter investieren, die zur Verbesserung der Energieeffizienz führen. Ein zertifizierter Energieberater muss ein Einsparkonzept erstellen, das darlegt, wie die Investition zur Energieeinsparung beiträgt. Pro Wirtschaftsgut müssen mindestens 5.000 EUR Anschaffungskosten anfallen, und es darf in den ersten zwei Jahren fast ausschließlich in der EU genutzt werden.
Antragstellung:
Die Prämie kann ab 1. März 2024 bei dem zuständigen Finanzamt elektronisch beantragt werden. Unternehmen können bis zu vier Anträge innerhalb des Förderzeitraums (bis Ende 2029) stellen.
Förderhöhe:
Die Prämie beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 30 Millionen EUR pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.
Ausnahmen:
Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen, wie Kernenergieerzeugung oder solche, die mit fossilen Brennstoffen betriebene Anlagen einsetzen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für weitere Informationen und zur Beantragung sollten Unternehmen die entsprechenden elektronischen Plattformen der Finanzverwaltung nutzen.
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