16.08.2024 | Für Sparer und Kapitalanleger
Änderungen ab 2025 bei Fremdwährungskonten
An der Besteuerung an sich ändert sich praktisch nichts, denn auch jetzt schon mussten Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden. Bisher waren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aber selbst dafür verantwortlich, das im Rahmen ihrer Steuererklärung zu tun. Spätestens ab 2025 sind die Banken in der Pflicht, Fremdwährungsgewinne zu melden und die fällige Steuer automatisch abzuführen.
Für manche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die dem Fiskus gegenüber in der Vergangenheit nicht ganz ehrlich waren, kann das zum Problem werden. Denn erklärt die Bank für das Jahr 2024 Fremdwährungsgewinne, liegt die Vermutung nahe, dass es ähnliche Geschäfte bereits in den Vorjahren gab und das Finanzamt kann für die vergangenen zehn Jahre eine Überprüfung anordnen.
Ähnliche Artikel
- Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
- Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Verwahrentgelt für Girokonto
- Verlustrisiko bei ETFs verringern
- Wie lange müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
- Lebensversicherung muss an Kundin umfassende Rückzahlung leisten
- Mithaftung für einen Kredit kann sittenwidrig sein
- Rürup-Rente: Steuervorteile sichern
- Klausel über Verwahrentgelte wirksam
- Finanzcheck zum Jahresende