Sorgfalt in der Lieferkette – BAFA gibt Hilfestellung für Analyse und Dokumentation


Copyright: https://de.123rf.com/profile_everythingpossible

Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) legt das BAFA eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ vor. Diese unterstützt Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzungen von Pflichten in diesen Bereichen zu beenden. Dazu muss das betreffende Unternehmen die entsprechenden Risiken ermitteln, gewichten und gegebenenfalls priorisieren. Hierzu hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung vorgelegt, um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Handreichung zur Risikoanalyse fasst die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf:

- den Unterschied zwischen regelmäßigen Risikoanalysen, die einmal pro Jahr, und anlassbezogenen Risikoanalysen, die nach substantiierter Kenntnis oder Veränderung der Geschäftstätigkeit anfallen.
- der Perspektivwechsel bei der Risikoanalyse: Das LkSG betrachtet menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang von Lieferketten. Dies unterscheidet sich von betriebswirtschaftlichen Risikoanalysen, die typischerweise den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens betrachten.
- der Umsetzung der Risikoanalyse: Zentrales Element für die Umsetzung ist die Transparenz entlang der Lieferketten. Dafür müssen Unternehmen nach dem LkSG grundlegende Informationen zur Struktur des eigenen Unternehmens, der Beschaffungsstruktur und den eigenen Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zusammenstellen. Hierzu müssen nachvollziehbare Prozesse definiert und deren Ergebnisse dokumentiert werden.

Weitere Handreichungen, u. a. zu den Themen Angemessenheit zu Maßnahmen der Unternehmen im Sinne des LkSG und Beschwerdeverfahren, sind bereits in Vorbereitung.
Quelle: BAFA