Illegale Grasplantage: Manipulierter Stromzähler führt zur Zahlung von mehr als 82.000 €


Wenn das Gras saftig blüht, obwohl es innerhalb geschlossener Räume wächst, kommt der dafür nötige Sonnenschein zwangsläufig aus der Steckdose. Da ein hoher Stromverbrauch zumeist aber auch auf einen illegalen Cannabisanbau hinweist, lassen sich ihre Gärtner meist so einiges einfallen. So auch im Folgenden der Mann, der deshalb vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) landete.

Ein Mann mietete ein Haus und nutzte es für den Cannabisanbau. Für eine möglichst gute Ernte installierte er zahlreiche Lampen, Lüfter und elektrische Heizungen – Geräte mit einer Gesamtleistung von fast 29.000 Kilowattstunden. Um dem Ganzen etwas an Abstraktheit zu nehmen: Das war rund zehnmal so viel wie der jährliche Durchschnittsverbrauch einer vierköpfigen Familie, inklusive Warmwasser. Da dies früher oder später auffallen musste, entfernte er die Plomben am Stromzähler und blockierte dessen Drehscheibe, um einen erheblichen Teil des tatsächlichen Verbrauchs zu verschleiern. Auf anderen Gebieten seines illegalen Treibens war er offensichtlich nicht so vorausschauend – er wurde gefasst und wegen des illegalen Anbaus zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Energieversorger konnte wegen des manipulierten Zählers da aber nicht mehr feststellen, wie viel Strom tatsächlich verbraucht worden war, nahm folglich eine Schätzung vor und verlangte zunächst rund 94.000 € für Strom und Gas.

Das OLG stellte zunächst klar, dass eine solche Schätzung grundsätzlich zulässig sei. Wer seinen Zähler absichtlich manipuliert, um den Verbrauch zu verschleiern, kann sich nicht darüber beklagen, dass der tatsächliche Verbrauch nicht mehr nachweisbar sei. Der Versorger müsse bei seiner Berechnung allerdings die tatsächlichen Umstände berücksichtigen und beispielsweise nicht davon ausgehen, dass die Cannabisplantage bereits ab dem ersten Tag des Vertragsverhältnisses betrieben worden sei. Tatsächlich hätte es zu Beginn Schwierigkeiten beim Aufbau gegeben, wodurch der Mann die Berechnung seines Versorgers aber nicht ausreichend erschüttern konnte. Das OLG berücksichtigte deshalb den hohen Strombedarf der vorhandenen Geräte sowie den Umfang der Plantage – und schlug zu guter Letzt auch noch eine Vertragsstrafe wegen der bewussten Manipulation des Zählers obendrauf. Damit kam das OLG auf eine Zahlungsverpflichtung von mehr als 82.000 €.

Hinweis: Wer einen Stromzähler manipuliert, muss damit rechnen, dass der Verbrauch nachträglich geschätzt wird. Kann die Schätzung dann nicht überzeugend widerlegt werden, kann eine sehr hohe Nachzahlung die Folge sein.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.01.2026 – 3 U 89/25