13.07.2026 | Arbeitsrecht
Wiederholtes Fehlverhalten: Rechtmäßige Kündigung eines Busfahrers nach schwerem Unfall
Berufskraftfahrer dürfen sich bereits aus der Natur ihrer Verantwortung keine Fehler am Steuer erlauben. Natürlich ist klar, dass es sich auch bei ihnen nur um Menschen handelt. Dennoch kann ein folgenreiches Fehlverhalten im Straßenverkehr den Arbeitsplatz kosten, so wie es einem Busfahrer im Fall des Arbeitsgerichts Elmshorn (ArbG) geschehen ist, der nicht zum ersten Mal durch sein Fehlverhalten aufgefallen ist.
Der Busfahrer arbeitete seit Ende 2021 bei einem Verkehrsunternehmen im Linienverkehr, als er im Herbst 2025 morgens eine reguläre Strecke befuhr. Im Bus saßen auch Kinder einer Grundschulklasse. Die Fahrt verlief zunächst bei guten Sichtverhältnissen. Kurz nachdem der Fahrer noch einmal beschleunigte, gleichzeitig von der tiefstehenden Sonne geblendet wurde und noch versuchte, die Sonnenblende zu bedienen, war der Unfall auch schon passiert – kurz vor einer Ampelkreuzung fuhr der Bus auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf, das an der roten Ampel wartete. Ein Zusammenstoß mit erheblichen Folgen: Viele Menschen wurden verletzt, mehrere davon schwer. Der Arbeitgeber reagierte darauf mit einer ordentlichen Kündigung. Dagegen wehrte sich der Busfahrer und erklärte, es habe sich nur um einen kurzen Moment der Unachtsamkeit gehandelt. Er habe nicht absichtlich gehandelt, es liege daher höchstens eine einfache Fahrlässigkeit vor.
Das ArbG folgte dieser Sichtweise jedoch nicht und wies die Klage des gekündigten Busfahrers ab. Nach Auffassung des Gerichts hatte er grob fahrlässig gehandelt. Besonders wichtig war, dass Berufskraftfahrer im Personenverkehr eine hohe Verantwortung tragen. Sie transportieren Menschen und müssen ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen. Gerade in der Nähe einer Kreuzung mit Ampel hätte der Fahrer seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren müssen. Stattdessen beschleunigte er – trotz der durch das Sonnenlicht eingeschränkten Sicht. Das ArbG betonte zudem, dass der Fahrer die Strecke kannte und die Gefahrensituation daher hätte erkennen müssen. Gegen eine mildere Bewertung sprach außerdem, dass der Busfahrer bereits früher eine Abmahnung wegen eines Fehlverhaltens während der Fahrt erhalten hatte. Und zu guter Letzt spielten die schweren Unfallfolgen der Betroffenen eine wichtige Rolle: viele Verletzungen, hohe Kosten und ein erheblicher Schaden für den Arbeitgeber. Insgesamt überwogen diese Gründe so stark, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden durfte.
Hinweis: Berufskraftfahrer müssen besonders vorsichtig fahren, da sie für viele Menschen verantwortlich sind. Schon grobe Fehler im Straßenverkehr können eine Kündigung rechtfertigen. Wiederholtes Fehlverhalten verschärft die Situation zusätzlich.
Quelle: ArbG Elmshorn, Urt. v. 11.02.2026 – 3 Ca 1504 d/25