Erfolgreiche Feststellungsklage: Kostenumverteilung für Spielplatz in der Wohnungseigentümergemeinschaft


Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einem Streit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschäftigen. Im Fokus der Kläger stand die Frage, ob es rechtens sei, Kosten für die Erneuerung eines Spielplatzes lediglich auf einen Kreis von Eigentümern zu verteilen statt anteilsmäßig auf alle. Ebenso wichtig war der Punkt, ob solche Streitfragen nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) überhaupt noch per Feststellungsklage geklärt werden können.

Die Wohnanlage, um die es hier ging, umfasste neben Wohnungen, Stellplätzen und Tiefgaragenstellplätzen auch einen Kinderspielplatz. Zu diesem hieß es in einer Sonderregelung der Gemeinschaftsordnung, dass Instandhaltung und Erneuerung anhand einer besonderen Berechnungsform nur von den Eigentümern der Tiefgaragen getragen werden sollen. Dass es sich in diesem Fall bei den Klägern ausschließlich um Sondereigentümer von Tiefgaragenstellplätzen handelte, verwundert daher nicht. Sie wollten gerichtlich feststellen lassen, dass diese Sonderregelung nicht gelten sollte und die Kosten stattdessen von allen Wohnungseigentümern entsprechend ihren Miteigentumsanteilen nach den allgemeinen Regeln zu tragen seien.

Nachdem das Amtsgericht der Sichtweise der Kläger zustimmte und auch die folgenden Instanzen dessen Auffassung teilten, bestätigte der BGH nun ebenso die Entscheidung. Nach seiner Auffassung war die Feststellungsklage zulässig und auch das Urteil rechtmäßig. Auch nach der Reform des WEMoG könne weiterhin gerichtlich geklärt werden, welche Rechte und Pflichten sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben. Dafür sei die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch die richtige Partei im Verfahren – passivlegitimiert, wie es juristisch heißt. Der BGH stellte außerdem klar, dass ein entsprechendes Urteil nicht nur für die beteiligten Personen, sondern für alle Eigentümer der Gemeinschaft Wirkung entfaltet – also damit auch für diejenigen, die nicht direkt am Verfahren beteiligt waren. Einheitliche Regeln innerhalb der Gemeinschaft seien schlichtweg notwendig, um Konflikte zu vermeiden.

Hinweis: Das Urteil zeigt, dass Streit über Kostenverteilungen in Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin gerichtlich geklärt werden können. Gleichzeitig machte das Gericht deutlich, dass solche Entscheidungen alle Eigentümer binden. Damit wurde Rechtssicherheit für die gesamte Gemeinschaft geschaffen.

Quelle: BGH, Urt. v. 27.02.2026 – V ZR 98/25