Tatsächliche Nutzung zählt Wohnungsadresse im ...
„Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?“ So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG).
Unser Team aus engagierten Anwälten steht Ihnen zur Seite, um Sie kompetent in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtrechts zu beraten und zu vertreten. Mietrechtliche Angelegenheiten sind vielschichtig und die jeweiligen Interessen sehr unterschiedlich. Daher legen wir großen Wert auf eine individuelle und vertrauensvolle Beratung. Egal ob Mietmängel, Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite.
Streitigkeiten rund um die Wohnung führen oft zu persönlicher Betroffenheit.
Die Kündigung durch den Vermieter zerstört Ihre Zukunftspläne, Mängel der Mietsache führen zu erheblichem Ärger oder sogar zu Schäden an Ihrem Eigentum und versteckte Klauseln im Mietvertrag führen bei Auszug zu unvorhergesehenen Kosten. Nicht immer ist Ihr Vermieter im Recht. Vertrauen Sie auf unserer Expertise und unserer Erfahrung und lassen sich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von uns unterstützen. Denn bei uns sind Sie in guten Händen.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch eine persönliche und engagierte Betreuung aus. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und profitieren Sie von der Synergie zwischen Rechtsberatung und Steuerberatung bei BSP in Wiehl und der Region.
„Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?“ So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG).
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sichert nicht nur Bewerbungen im beruflichen Umfeld rechtlich gegenüber Diskriminierungen ab, sondern auch bei Bewerbungen im Mietrecht.
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall.
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde ...
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – der alte Spruch passt auch auf die Überwachung der „eigenen vier Wände“.