19.03.2024 | Geschäftsführer und Gesellschafter
Krankengeldhöhe bei Selbständigen nachträglich korrigieren
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat über die Höhe des Krankengeldes bei Selbstständigen entschieden. In mehreren Fällen hatten Selbstständige auf nachträgliche Krankengelderhöhung geklagt. Die Berechnung des Krankengeldes basiert auf den Einkommensangaben, die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Festsetzung der Beiträge gemacht wurden.
Die Klägerinnen verlangten dennoch die Zahlung eines erhöhten Krankengeldes, weil spätere höhere Einkünfte und höhere Beiträge auch höhere Leistungen rechtfertigen würden.
Es wurde aber nur die Berechnung, bei der bereits vor der Entscheidung der Krankenkasse über den Krankengeldantrag ein aktuellerer Einkommensteuerbescheid vorlag, der höhere Einkünfte nachwies, nach oben hin korrigiert. Die Angabe eines höheren Betrags im Krankengeldantrag, ohne Nachweis oder Steuerbescheid, genügt nicht.
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, sollte bei steigenden selbstständigen Einkünften, die Einkommensteuererklärung zeitnah einreichen. Wenn der Krankengeldbescheid vorliegt, ist eine Korrektur nahezu ausgeschlossen, so das Sozialgericht Frankfurt am Main.
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