04.12.2023 | Für Heilberufe
Keine Kosten für erste Kopie der Patientenakte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Patient das Recht hat, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Patienten haben grundsätzlich einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten – auch ohne Angabe von Gründen. Die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Der EuGH stellt klar, dass das Recht der Menschen, Auskunft über ihre Daten zu verlangen, einen sehr hohen Stellenwert hat.
Ähnliche Artikel
- Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen
- BFH: Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
- Pauschale für Telematikinfrastruktur soll ab Juli bei den Ärzten ankommen
- Notvertretungsrecht für Ehepartner
- Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice
- Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notdienstes und Entnahme von Blutproben für Polizeibehörden
- § 33 EstG – agB bei Aufwendungen für eine Liposuktion (Fettabsaugung)
- Authentifizierungszuschlag für Videosprechstunden verlängert
- Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege
- Umsatzsteuerbefreiung für Laborleistungen