28.08.2023 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten
Die Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 EstG, dass das Kind, für welches die Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden, im Haushalt des antragstellenden Elternteils lebt, ist verfassungsrechtlich zulässig. Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums.
Ähnliche Artikel
- Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
- Arbeitgeber fordert Fortbildungskosten nach Kündigung zurück
- Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine
- BFH: Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis
- Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung
- Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Schätzung bei fehlenden Gewinnermittlungen bzw. fehlenden Einzelaufzeichnungen
- Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
- Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter
- Abzugsfähigkeit von Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung