Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.07.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Juni 2024; bei vierteljührlicher Abführung für das II. Quartal 2024]