09.08.2024 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2024 beträgt 4.260 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR.
Das bedeutet:
• Alleinerziehende mit einem Kind: 4.260 EUR Entlastungsbetrag
• Alleinerziehende mit zwei Kindern: 4.260 EUR + 240 EUR = 4.500 EUR Entlastungsbetrag
• Alleinerziehende mit drei Kindern: 4.260 EUR + (2 x 240 EUR) = 5.040 EUR Entlastungsbetrag
Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist, dass der Arbeitnehmer alleinstehend ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Ferner muss das Kind bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sein.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nicht zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Haben die Eltern keine Bestimmung getroffen, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende grundsätzlich dem Elternteil gewährt, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.
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